Ansprechpartner
Herr
Willi Leufgens
Tel: 0162/9053637
Willi.leufgens[at]drk[dot]ac
Jens-Otto-Krag-Str. 13
52146 Würselen
DRK vor Ort
DRK 150 in NRW: Prominente gratulieren
"Das Rote Kreuz feiert Geburtstag – und bekannte Persönlichkeiten aus NRW
gratulieren. „Die Rettungshundeteams des Roten Kreuzes haben unzählige
Menschenleben gerettet – ob vermisste und verschüttete Personen bei uns
oder nach Naturkatastrophen überall auf der Welt. Dafür ein ganz dickes
Dankeschön! Macht weiter! Wir brauchen euch!“ schreibt der bekannte
TV-Hundetrainer Martin Rütter in seiner Grußbotschaft, die Sie auf der
Jubiläumshomepage www.drk150nrw.de als Plakat und Postkarte zum Download
finden."
Rettungshundearbeit in der Städteregion Aachen
Der Einsatz von Rettungshunden spielte in den beiden Weltkriegen vornehmlich in Sanitätseinheiten eine Rolle. Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde die Rettungshundearbeit im Deutschen Roten Kreuz außer bei der Bergwacht zunächst nur noch von einigen Individualisten betrieben. Das beharrliche Bemühen dieser Spezialisten, ihre gut ausgebildeten Suchhunde in die Aufgaben und Arbeit des Roten Kreuzes einzubringen, wurde schließlich belohnt.
Heute ist der Rettungshundeführer als ehrenamtlicher Helfer im Sanitätsdienst des Deutschen Roten Kreuzes Mitglied der jeweiligen DRK-Bereitschaft. Hier nimmt er wie alle anderen am Dienst teil, wobei ihm die Möglichkeit eingeräumt wird, das zeitaufwendige Ausbildungs- und Trainingsprogramm mit seinem Rettungshund durchzuführen. Der Rettungshund ist Eigentum des Rettungshundeführers, mit dem er ein Team bildet.
Rettungshundeinformationen sind in die Einsatz- und Alarmpläne des Landesverbandes, der Kreisverbände sowie der Rettungsleitstellen einbezogen. Sie können somit als wichtiges Element des Rettungseinsatzes, z.B. bei Verschüttungen durch Gasexplosionen, eingesetzt werden. Aber auch die Suche nach vermissten Personen (z.B. verwirrte Menschen) in der Fläche - etwa in Waldgebieten - sind ein häufiger Einsatzanlass. Die Belange der Rettungshundearbeit in Hinsicht auf alle grundsätzlichen und einheitlich geltenden Regelungen werden vom DRK-Generalsekretariat koordinierend wahrgenommen.





