Das DRK hatte auf die Lose Nord und Mitte geboten und nun beide Zuschläge erhalten. Damit konnte man sein Einsatzgebiet sogar erweitern und somit neue Standorte hinzugewinnen. „Neben den insgesamt fünf Rettungswachen in Würselen und Aachen kommen nun zwei weitere Wachen in Baesweiler und Stolberg hinzu“, erklärt Sapin und fügt hinzu: „Entscheidend für uns aber ist die durch diese Entscheidung gewonnene Sicherheit unserer Mitarbeitenden.“ Für die Besetzung der Rettungswachen in Baesweiler und Stolberg wird erstmalig eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem DRK, der Johanniter-Unfall-Hilfe und dem MHD geschlossen, wie Sapin verrät: „Um die Besetzung der Rettungsmittel sicherzustellen, haben wir uns sowohl mit dem Malteser Hilfsdienst als auch mit der Johanniter-Unfall-Hilfe darüber verständigt, dass wir den Bereich Mitte gemeinsam stemmen. Das gab es so noch nie und wir sind sehr glücklich und auch ein bisschen stolz, dass diese Zusammenarbeit zustande kommt. Das ist ein überaus wichtiger und positiver Schritt für ein zukünftiges Miteinander.“
Darüber hinaus betont das DRK wie wichtig diese Entscheidung auch für einen intakten und funktionsfähigen Katastrophenschutz ist: „Die Entwicklungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich die Krisen in Deutschland und mithin in unserer Region leider häufen: Flüchtlingshilfe, Corona, der Klimawandel oder der Ukraine-Konflikt. Die enge Verzahnung von Rettungsdienst und Katastrophenschutz ist für die Leistungsfähigkeit der Hilfsorganisationen aus unserer Sicht essenziell“, so Sapin.
Die Ausschreibung der drei Lose erfolgte im Übrigen europaweit – aus Sicht des Deutschen Roten Kreuzes umso erfreulicher, dass man sich nichtsdestotrotz durchsetzen konnte: „Natürlich können wir letztlich nicht abschätzen, wie viele sich tatsächlich auf die Lose beworben haben. Aufgrund der europaweiten Ausschreibung ist es für uns aber umso schöner, dass wir uns durchsetzen konnten – und es zeigt auch unsere Qualität“, berichtet Sapin.
Das dritte Los Süd ging an den Malteser Hilfsdienst, der damit ebenfalls sein Einsatzgebiet halten konnte. Damit verbleiben alle rettungsdienstlichen Leistungen in der Hand von Hilfsorganisationen. Eine kleine Anmerkung konnte sich die Leitung des Rettungsdienstes des DRK allerdings nicht verkneifen: „Wir hätten uns die Anwendung der Bereichsausnahme gewünscht“. So steht spätestens seit dem Dezember letzten Jahres der rechtssicheren Anwendung der Bereichsausnahme im Rettungsdienst nichts mehr entgegen.