Der betriebliche Brandschutz wird zunehmend immer wichtiger. Die Richtlinien und Gesetze verschärfen sich permanent. Gemäß Arbeitsschutzgesetzt §10 Abs. 2 sowie DGUV 1 §22 und ASR A2.2 Absatz 6.2 sind die Unternehmen verpflichtet eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern im Brandschutz zu unterweisen. Hierzu gehört die theoretische und praktische Schulung im betrieblichen Brandschutz.
Unsere Dozenten gehen auf die Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen ein und machen das Training realitäts- und praxisnah. Während der Unterweisung nimmt jeder Teilnehmer an einer praktischen Löschübung teil.