Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) vertritt die Interessen der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten eines Betriebs, in denen ein Betriebsrat besteht.
Die JAV ist kein selbstständiges Organ. Sie wird tätig indem sie beim Betriebsrat Maßnahmen beantragt, die den jugendlichen Arbeitnehmern dienen und kümmert sich im Allgemeinen um die besonderen Belange dieser Arbeitnehmer.
Legen wir los!